Bildungschecks
Im Sinne der Bildungsscheckförderung werden Bildungsschecks an Unternehmen (Betrieblicher Zugang) oder einzelne Beschäftigte (Individueller Zugang) ausgegeben, deren Standort bzw. Arbeitsstätte in NRW liegt. Beschäftigte sollten im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Empfangsberechtigte Beschäftigte:
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Berufstätige Personen, also Lohn- und Gehaltsempfänger aus Unternehmen oder Organisationen, die mindestens einen und höchstens 250 Beschäftigte aufweisen
- Für ein Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind und in einem sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis stehen
- Geschäftsführer, die nicht Eigentümer oder Teileigentümer des Unternehmens sind
- Geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit Zeitvertrag und Minijobber
- Noch Beschäftigte, aber kurz vor der Arbeitslosigkeit stehende Personen
- Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
- Im Unternehmen mithelfende Familienangehörige
Vorgehen:
Sie erhalten den Bildungsscheck bei einer der Beratungsstellen in Ihrer Region. Informationen zu den Beratungsstellen erhalten Sie im Internet (www.mags.nrw.de oder www.bildungsscheck.nrw.de).
Möchten Sie an einem unserer Bildungsangebote teilnehmen, ist
es wichtig, dass Sie bei der Beratung ausdrücklich auf dieses Angebot hinweisen und der bpa auf dem Bildungsscheck vermerkt wird.
Förderung:
50% der Teilnahmegebühren (ohne Verpflegung und Unterkunft) bis max. 500,00 € pro Bildungsscheck.